Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten von Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften, so etwa deren Gründung, Umstrukturierung und Auflösung sowie der Regelung der vertraglichen Beziehungen mit Geschäftspartnern, Mitarbeitenden und Kunden oder Lieferanten.
Unsere im Gesellschaftsrecht erfahrenen Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Anliegen:
- Gründung eines Start-ups
- Kapitalerhöhung durch Barzahlung, Verrechnung oder Sacheinlage
- Ausgliederung eines operativen Geschäftsteils in eine eigene Gesellschaft
- Fusion zweier Gesellschaften
- Aktionärbindungs- und Investmentverträge erstellen
- Verantwortlichkeitsansprüche
- Tätigkeit als Sekretär des Verwaltungsrates und externe Rechtsabteilung
- Vertretung in Verfahren im Bereich des Gesellschaftsrechts