Lösungen. Wir finden sie.
Ab 2. April 2024 heissen wir Rechtsanwältin Anja Bloesser als neue Partnerin in unserer Kanzlei herzlich willkommen!
Unser Fachwissen umfasst eine breite Palette von Rechtsgebieten und wird durch ständige Weiterbildung aktualisiert. Wir finden für Sie praxisnahe, langfristige und auf Sie zugeschnittene Lösungen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl auf dem Verhandlungsweg wie auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen fair und mit vollem Engagement.
Unsere Anwältinnen und Anwälte haben langjährige Erfahrungen im Anwaltsberuf und aus der Zeit ihrer Tätigkeit am Gericht. Zusatzqualifikationen in einzelnen Rechtsgebieten unterstreichen das Spezialwissen, welches in unserer Anwaltskanzlei für Sie verfügbar ist.
Wir betreuen Sie persönlich und wir gehen auf Ihre individuellen Anliegen ein. Wir klären Ihre Bedürfnisse sorgfältig ab und begegnen Ihnen zusammen mit unserem Team in vertrauensvoller, angenehmer Atmosphäre.
Das Arbeitsrecht ist im Obligationenrecht formuliert und regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das privatrechtliche Bau- und Immobilienrecht umfasst Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Nutzung von Gebäuden.
Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere andere Personen übergeht.
Im Familienrecht geht es um Partnerschaft, Trennung, Scheidung und Kinderbelange.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten von Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften.
Das Haftpflichtrecht bestimmt, wie zugefügte Schäden und seelische Leiden ausgeglichen werden.
Das Mietrecht regelt die Beziehung zwischen der Vermieterin, welche eine Sache zum Gebrauch überlässt, und dem Mieter, der hierfür einen Mietzins leistet.
Das Strafrecht stellt bestimmte, für das gesellschaftliche Zusammenleben als schädlich angesehene Handlungen unter Strafe.
Im Strassenverkehrsrecht finden sich Regeln über Fahrzeuge und das Verhalten von Lenkern auf öffentlichen Strassen.
Abschluss, Wirkungen und Beendigung von Verträgen sind Gegenstand des Vertragsrechts.