Das Familienrecht umfasst die Gesamtheit der Normen, welche die personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen der durch Ehe, Partnerschaft oder Verwandtschaft verbundenen Personen regeln, sowie das Erwachsenenschutzrecht.
Unsere im Familienrecht erfahrenen Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Anliegen:
- Formulierung von Ehe- und Vermögensverträgen
- Ausarbeitung von Konkubinatsverträgen
- Beratung bezüglich Adoption und Leihmutterschaft
- Unterhaltsregelungen
- Trennung (Eheschutz)
- Scheidung
- Sorgerecht und Betreuung der Kinder
- Verwandtenunterstützung
- Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen
- Vertretung in familienrechtlichen Verfahren