Das Mietrecht regelt hauptsächlich die Beziehung zwischen der Vermieterin, welche eine Sache zum Gebrauch überlässt, und dem Mieter, der hierfür einen Mietzins leistet. Für die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen gelten aufgrund ihrer besonderen Bedeutung spezielle Vorschriften.
Unsere im Mietrecht erfahrenen Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Anliegen: