Das Haftpflichtrecht bestimmt, wie zugefügte Schäden und seelische Leiden ausgeglichen werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Haftung eine Pflicht zur Leistung von Schadenersatz und von Genugtuung umfassen.
Unsere im Haftpflichtrecht erfahrenen Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Anliegen:
- Haftung bei Unfällen
- Schäden aus unerlaubten Handlungen
- Von Tieren angerichtete Schäden (Tierhalterhaftung)
- Schaden infolge eines mangelhaften Werkes (Werkeigentümerhaftung)
- Übermässige Immissionen (Grundeigentümerhaftung)
- Schäden, die von Beamten, dem Bund, den Kantonen oder Gemeinden verursacht wurden (Staatshaftung)
- Ansprüche gegen einen Hersteller eines fehlerhaften Produktes (Produktehaftpflicht)
- Haftung eines Motorfahrzeughalters
- Haftung bei Geschäftsführung ohne Auftrag und Gefälligkeiten
- Vertretung in haftpflichtrechtlichen Gerichtsverfahren