Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere andere Personen übergeht. Zu berücksichtigen sind vom Erblasser oder Dritten getroffene Verfügungen und gesetzliche Vorschriften.
Unsere im Erbrecht erfahrenen Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Anliegen:
- Nachlassplanung, Erstellen von Testamenten und Erbverträgen
- Koordination mit familienrechtlichen Regelungen (Eheverträge, Kinderbelange, Vorsorgeaufträge oder Patientenverfügungen)
- Erbrechtliche Meistbegünstigung des Ehegatten
- Erbvorbezüge, Schenkungen
- Ausschlagung einer Erbschaft
- Durchsetzung von Informationsansprüchen gegenüber Miterben, Empfängern lebzeitiger Zuwendungen oder Dritten (etwa Banken)
- Willensvollstreckung
- Ungültigkeit von Testamenten
- Verletzung des Pflichtteils durch unzulässige Verfügungen
- Teilung von Erbschaften
- Erbenvertretung
- Vertretung in erbrechtlichen Verfahren