Das privatrechtliche Bau- und Immobilienrecht umfasst Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Nutzung von Gebäuden, namentlich die Gestaltung und Umsetzung von Verträgen, die Sicherung von Forderungen sowie diesbezügliche Streitigkeiten.
Unsere im Bau- und Immobilienrecht erfahrenen Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Anliegen:
- Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag)
- Ausarbeitung von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien
- Durchsetzung von Ansprüchen wie Mängelrechten oder Lohn/Honorar
- Baurechte und andere Dienstbarkeiten
- Bauhandwerkerpfandrechte zur Sicherung von Forderungen der Handwerker oder Unternehmer
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Stockwerkeigentum
- Vertretung in baurechtlichen Gerichtsverfahren